• Hausordnung


      für den Sekundarbereich 
      der Montessori-Schule Greifswald


      Präambel

      Wir Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie Eltern wirken bei der demokratischen Gestaltung des Schullebens zusammen und übernehmen Verantwortung.
      In diesem Sinne akzeptieren und leben wir die folgende Hausordnung der Montessori-Schule Greifswald. Diese regelt das Miteinander der Beteiligten so, dass sich alle in der Schule wohlfühlen können. Ermöglicht wird dies durch die Einhaltung einer gemeinsam erarbeiteten Ordnung, die Rechte und Pflichten festlegt. Gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft werden von uns allen als Voraussetzung für ein gutes Schulklima anerkannt.

       

      I. Allgemeine Bestimmungen


      I.1. Allgemeine Ziele und Verhaltensweisen

       

      • In unserer Schule wird die Würde aller Beteiligten geachtet. Kein Mitglied der Schulgemeinschaft darf in seiner Unversehrtheit gefährdet, verletzt oder missachtet werden. Ausgrenzung und verbale Übergriffe dulden wir nicht.
      • Im Geltungsbereich dieser Hausordnung sind Verhaltensweisen zu unterlassen, die geeignet sind, die öffentliche Wahrnehmung unserer Einrichtung als weltoffenen, freiheitlichen und demokratischen Ort zu beeinträchtigen. Untersagt ist insbesondere die Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten. Ebenfalls untersagt sind Verhaltensweisen, die geeignet sind, diesbezügliche Missverständnisse hervorzurufen.
      • Auf dem gesamten Gelände und in den Schulgebäuden gilt das Jugendschutz- und das Nichtraucherschutzgesetz. Es ist verboten Gegenstände oder Substanzen in die Schule mitzubringen, die die eigene Gesundheit oder die Gesundheit anderer gefährden. Dazu zählen neben suchtgefährdenden Stoffen wie Alkohol, Tabak oder Drogen ausdrücklich auch Energy-Drinks. Grundsätzlich sind alle Personen für ein lern- und gesundheitsförderndes Miteinander an unserer Schule verantwortlich. 
      • Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft setzen sich für ein ressourcenschonendes und umweltfreundliches Verhalten an unserer Schule ein.
      • Alle Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter, damit Ordnung und Sauberkeit auf dem gesamten Schulgelände gewährleistet werden kann. 
      • Schuleigentum darf nicht beschmiert, beklebt, beschädigt oder zerstört werden.
      • Gäste  sollen sich sich bei einem/r Mitarbeiter*in der Aktion Sonnenschein melden bzw. sich im Sekretariat (Helsinkiring 5 oder Gedserring 19c ) an- und abmelden.
      • Die Lehrerteams legen die Pausen- und Unterrichtszeiten fest. Schüler*innen und Lehrer*innen achten gemeinsam auf den pünktlichen Beginn und den pünktlichen Abschluss des Unterrichts.
      • Schüler*innen, die mit dem Schulbus ankommen, verlassen unverzüglich den Haltestellenbereich und begeben sich auf den Schulhof oder ins Schulgebäude.
      • Der Feuer- und Amokalarm wird gesondert geregelt. Das Verhalten bei Feueralarm soll den Schülerinnen und Schülern in regelmäßigen Zeitabständen verdeutlicht und mit ihnen eingeübt werden. Bei einem Feueralarm sind die vorgeschriebenen Fluchtwege und Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Die Feuerwehr-Zufahrten auf dem Schulgelände sind stets freizuhalten.
      • Alle allgemeingültigen Regelungen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und zur Verhütung von Unfällen sind zu beachten. Erkennbar drohende Gefahren und eingetretene Schäden müssen dem Schulleiter oder dem/der Hausmeister*in umgehend gemeldet werden.
      • Bei einem Unfall müssen der Schulleiter und die Erziehungsberechtigten sofort benachrichtigt werden. Im Rahmen der schulischen Möglichkeiten ist Erste Hilfe zu leisten; wenn nötig, ist ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

       

      I.2. Haftung

       

      • Schüler*innen sind entsprechend ihrer Einsicht für Personen- und Sachschäden verantwortlich, die sie schuldhaft verursachen.
      • Die Erziehungsberechtigten haften für die von ihren Kindern verursachten Personen- und Sachschäden nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Insbesondere sind sie für die pflegliche Behandlung und pünktliche Rückgabe des den Schüler*innen anvertrauten Eigentums der Schule verantwortlich.
      • Die Haftung der Schule richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt sich nicht auf Gegenstände, die in der Schule nicht gebraucht werden (Geld, Handys, Wertgegenstände, Fahrräder und deren Zubehör sowie Krafträder, Schmuckstücke und liegengelassene Gegenstände).
      • Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich auf die Zeit, in der Schüler*innen am Unterricht oder an schulischen Veranstaltungen teilnehmen. Alle Schülerinnen und Schüler sind während der Schulzeit und auf dem Schulweg nach den gesetzlichen Vorschriften gegen Unfall versichert.

       

      I.3. Hausrecht

       

      • Das Hausrecht nimmt der Schulleiter wahr. Ist der Schulleiter abwesend oder verhindert, vertritt ihn darin ein Mitglied der Schulleitung bzw. der erweiterten Schulleitung.
      • Bei Abwesenheit des Schulleiters oder seiner Vertretung ist der/die Schulhausmeister*in oder ein/e andere/r Beauftragte/r des Schulträgers befugt, das Hausrecht wahrzunehmen.
      • Werbung und Warenvertrieb in der Schule sind unzulässig.
      • Schulfremde Druckschriften dürfen nur mit Genehmigung des Schulleiters oder eines Mitglieds der Schulleitung auf dem Schulgelände verteilt bzw. ausgehangen werden.

       

      II. Schulgelände und Schulgebäude


      II.1. Schulgelände allgemein: 

       

      • Das Schulgelände darf auf direktem Weg zum Fahrradständer mit Fahrrädern befahren werden, sofern Fußgänger*innen gegenüber Rücksicht genommen wird. Ausgewiesene Fahrzeuge (z.B. Essensversorgung/Mensa) dürfen das Schulgelände ganztägig befahren. Fahrräder, Autos und Krafträder werden in dem dafür auf dem Schulgelände vorgesehenen Bereich abgestellt und persönlich gesichert. Dieser Bereich des Schulhofes darf nur zum Abstellen und Herausholen der Fahrzeuge betreten werden.
      • Hofpausen sind den Schulstufen zugeordnet. Jede Stufe erstellt eine eigene Pausenordnung, die sich an allgemeinen Regeln orientiert. 

       

      II.2. Schulgebäude:


      Gedserring 19 (Kl.7+8):

      • Das Gebäude ist ab 7:10 Uhr geöffnet. 
      • Das eigenmächtige Verlassen des Schulgeländes ist allen Schüler*innen untersagt.
      • Das Rennen ist im gesamten Schulhaus zu keiner Zeit gestattet.
      • Das Essen und Trinken ist nur an den dafür vorgesehen Orten und Räumen erlaubt. Der im Mensabereich aufgestellte Wasserspender steht jedem zur Verfügung, der ihn sinnvoll benutzt.
      • Schüler*innen und Lehrer*innen tragen in der Regel im Schulgebäude Hausschuhe. Die Fächer für den Schuhwechsel befinden sich in der Nähe der Klassenräume. Mögliche Ausnahmen legt der Klassenverband fest.
      • Nebenräume, Lagerräume, Büros und die Lehrerzimmer werden von Schüler*innen ohne Begleitung von Erwachsenen bzw. ohne einen entsprechenden Auftrag nicht betreten. Der Aufenthalt im Kellerbereich ist Schüler*innen, Eltern und Gästen untersagt.
      • Der Fahrstuhl wird nur von körperlich beeinträchtigten Menschen genutzt. Ausnahmen stellen besondere Aufgaben dar. Diese sind in der Regel Mitarbeiter*innen der Aktion Sonnenschein vorbehalten soweit keine anderen Absprachen erfolgt sind.
      • Für alle Fachräume gelten gesonderte Regelungen.

      Gedserring 19c (Kl.9-12)

      • Das Schulgebäude ist von 7 Uhr - 16 Uhr geöffnet.
      • Schüler*innen können in Freistunden und der Mittagspause das Schulgelände verlassen, sofern eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
      • Das Essen des Frühstücks und die Einnahme von Zwischenmahlzeiten (z.B. Getränken wie Saft usw.) ist in den Klassenräumen erlaubt, jedoch ausdrücklich nicht im Schüler-Arbeitsbereich. Das Schulessen bzw. eigene Mittagsverpflegung ist im Mo-Café oder der Lounge in den vorgegebenen Zeitfenstern einzunehmen. Der dort aufgestellte Wasserspender steht jedem zur Verfügung, der ihn sinnvoll benutzt.
      • Schüler*innen verwahren ihre Schultaschen und Materialien ausschließlich in ihrem persönlichen Spind sowie in den Fächern unter ihren Tischen.
      • Nebenräume, Lagerräume, Büros und das Lehrerzimmer werden von Schüler*innen in der Regel ohne Begleitung von Erwachsenen nicht betreten.
      • Der Fahrstuhl wird nur von körperlich beeinträchtigten Menschen genutzt. Ausnahmen stellen besondere Aufgaben dar. Diese sind in der Regel Mitarbeiter*innen der Aktion Sonnenschein vorbehalten, soweit keine anderen Absprachen erfolgt sind.
      • Für alle Fachräume gelten gesonderte Regelungen.


      III. Schlussbestimmung

      • Verstöße gegen diese Hausordnung werden ggf. nach §60 des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern und den sich daraus ergebenden Möglichkeiten geahndet.
      • Diese Hausordnung wird durch Anordnungen und Weisungen der Schulleitung und der Stufenkonferenzen bzw. der Verwaltung des Schulträgers ergänzt. 

       

      IV. Inkrafttreten

      Die Schul- und Hausordnung tritt am 10.02.2022 in Kraft.


      Nils Kleemann
      Schulleiter

      AS = Aktion Sonnenschein M-V e.V.

       

      Hausordnung_der_Montessori-Schule_Greifswald.pdf